Wann müssen wir stoppen? Ein Box-Ringarzt über Unfälle und Verantwortung im Schulsport

Der folgende Beitrag eines Mediziners der sowohl als Ringarzt im Amateurboxsport als auch als Internist tätig ist, könnte Sportlehrkräften helfen, körperliche Belastung besser einzuschätzen und begründet zu entscheiden, wann sie eingreifen müssen. Gerade diese Entscheidungen machen seine Sicht für den Sportlehrkraft ohne spezifische medizinische Kenntnisse interessant: Ein Schüler will weitermachen, eine Schülerin klagt über Schwindel, nach einem Zusammenstoß wirkt zunächst alles harmlos.

Die besondere Perspektive des Ringarztes liegt im Gesundheitsschutz unter Wettkampfdruck. Zu seinen Aufgaben gehören die Beurteilung der Wettkampffähigkeit, das Beobachten von Verletzungen und gegebenenfalls die Empfehlung eines Abbruchs. Daraus lässt sich eine spannende Verbindung zum Schulalltag entwickeln. Außerdem finden Sie weiter unten Infos zum Concussion Awareness Projekt (CAP) für den Schulsport

Teil I: Schutz geht vor Ehrgeiz: Warum Sportlehrkräfte bei einer möglichen Gehirnerschütterung keine Diagnose stellen müssen, aber eine klare Entscheidung treffen sollten.

Von Jochen Killer, Facharzt für Innere Medizin/ Rheumatologie und Bezirksarzt im Westfälischen Amateurboxbezirk (WABB)

Nehmen wir eine typische Unterrichtssituation: Beim Basketball stoßen zwei Jugendliche zusammen. Einer bekommt einen Schlag gegen den Kopf. Er hält kurz inne, wirkt etwas benommen und möchte anschließend weiterspielen. Auf Nachfrage sagt er, dass es schon wieder gehe. Sein Team wartet, der Ball liegt bereit. Die Lehrkraft ist unsicher: War das lediglich ein schmerzhafter Zusammenstoß, oder könnte eine Gehirnerschütterung vorliegen?

Die erste Entscheidung lässt sich treffen, bevor diese Frage medizinisch beantwortet ist: Der Schüler nimmt vorerst nicht weiter am Spiel teil. Nach einem Kopftreffer ist Benommenheit ein ernst zu nehmender Hinweis. Eine Lehrkraft muss die genaue Verletzung nicht kennen, um eine weitere Belastung zu verhindern.

Als Ringarzt beschäftige ich mich mit Situationen, in denen sportlicher Ehrgeiz und Gesundheitsschutz auseinandergehen können. Als Internist weiß ich zugleich, wie unterschiedlich Beschwerden entstehen und wie begrenzt eine Einschätzung ohne Untersuchung sein kann. Für den Sportunterricht ergibt sich daraus eine wichtige Unterscheidung: Die Diagnose verlangt medizinische Fachkenntnisse. Die Entscheidung, bei einem begründeten Verdacht zu stoppen und Hilfe zu organisieren, darf darauf nicht warten.

Ein begründeter Verdacht reicht zum Stoppen

Am Boxring muss ich auf Veränderungen achten. Reagiert jemand langsamer als zuvor? Wirkt er benommen? Bewegt er sich unsicher? Solche Beobachtungen können einen Abbruch erforderlich machen, obwohl der Sportler unbedingt fortsetzen möchte. Gerade unter Wettkampfdruck werden Beschwerden mitunter heruntergespielt.

Im Sportunterricht herrschen andere Bedingungen. Dort geht es um Bildung, Bewegungsförderung und die Entwicklung junger Menschen. Übertragen lässt sich jedoch die Aufmerksamkeit für frühe Warnsignale. Auch in einer Sporthalle kann der Wunsch zum Weitermachen stärker sein als die Bereitschaft, eine Pause zu akzeptieren.

Bei einer möglichen Gehirnerschütterung gilt für mich die Regel: „If in doubt, sit them out.“ Besteht nach einem Zusammenstoß, Sturz oder Kopftreffer ein begründeter Verdacht, wird die sportliche Teilnahme beendet und eine ärztliche Abklärung veranlasst. Die US-Gesundheitsbehörde CDC empfiehlt ebenfalls, Betroffene sofort aus dem Sport zu nehmen und am selben Tag nicht zurückkehren zu lassen. Über den Wiedereinstieg muss medizinisch entschieden werden. CDC, Responding to a Sports-related Concussion, 2025

Im Basketballbeispiel ist die beobachtete Benommenheit ein Anlass für diese Entscheidung. Dass der Schüler anschließend wieder spielen möchte, hebt den Verdacht nicht auf. Auch eine kurze Besserung ist keine verlässliche Sportfreigabe.

Was in den ersten Minuten zählt

Zuerst wird das Spiel unterbrochen und der betroffene Jugendliche betreut. Die übrige Gruppe braucht eine klare Anweisung, damit Raum und Ruhe entstehen. Gleichzeitig muss die Lehrkraft prüfen, ob sofortige Notfallhilfe erforderlich ist. Die Betreuung der betroffenen Person und die Aufsicht über die Klasse müssen organisiert werden.

Danach helfen konkrete Beobachtungen und ruhige Fragen. Hat der Jugendliche Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit? Kann er den Ablauf des Zusammenstoßes schildern? Wirkt er verwirrt, antwortet er ungewöhnlich langsam oder steht er unsicher? Klagen über Licht- oder Lärmempfindlichkeit gehören ebenfalls zu den möglichen Hinweisen. Eine Gehirnerschütterung kann ohne Bewusstlosigkeit auftreten; Beschwerden können auch erst später auffallen. CDC, Signs and Symptoms of Concussion, 2025

Solche Fragen dienen dazu, Beschwerden zu erfassen und das weitere Vorgehen zu begründen. Sie ergeben keinen kleinen Test, mit dem eine Lehrkraft den Jugendlichen anschließend wieder freigeben könnte. Auch eine unauffällige Antwort auf einzelne Fragen beseitigt einen bereits begründeten Verdacht nicht.

Wichtig ist außerdem die Aussage des Jugendlichen selbst. Wer Kopfschmerzen oder Schwindel angibt, muss dafür keine äußerlich sichtbaren Beweise liefern. Die Rückmeldung gehört zur Einschätzung der Situation. Gerade Beschwerden, die von außen kaum erkennbar sind, verlangen Aufmerksamkeit.

Wann sofort der Rettungsdienst gebraucht wird

Nach einer Kopfverletzung sind Bewusstlosigkeit, zunehmende Verwirrtheit, wiederholtes Erbrechen, Krampfanfälle, stärker werdende Kopfschmerzen, auffällige Schläfrigkeit, Lähmungserscheinungen oder unterschiedlich große Pupillen ernste Warnzeichen. Dann ist sofort der Notruf 112 erforderlich. Entsprechende Warnzeichen für eine umgehende Notfallversorgung führt auch die CDC auf. CDC, Signs and Symptoms of Concussion, 2025

Ist eine Person bewusstlos und atmet nicht normal, müssen unverzüglich der Notruf und Wiederbelebungsmaßnahmen erfolgen. Die Leitstelle kann dabei anleiten. Das Deutsche Rote Kreuz beschreibt die grundlegende Abfolge als „Prüfen – Rufen – Drücken“. Diese Handlungssicherheit muss in Erste-Hilfe-Kursen praktisch geübt werden. Deutsches Rotes Kreuz, Erste-Hilfe-Maßnahmen zur Wiederbelebung

Auch ohne solche Notfallzeichen braucht ein begründeter Verdacht auf Gehirnerschütterung eine ärztliche Beurteilung. Der Umfang der Hilfe richtet sich nach dem Zustand und dem Verlauf. Bei einer Verschlechterung wird die Situation neu bewertet und entsprechend gehandelt.

Der Jugendliche bleibt bis zur verlässlichen Übergabe betreut. Die Sorgeberechtigten beziehungsweise der Rettungsdienst benötigen Informationen zum Unfallhergang und zu den beobachteten Beschwerden. Hilfreich ist, den Zeitpunkt des Zusammenstoßes und auffällige Veränderungen festzuhalten. Weil Beschwerden später auftreten können, muss auch diese Möglichkeit bei der Übergabe angesprochen werden.

Wie wir die Unterbrechung erklären

Wenn ich am Ring eine Fortsetzung medizinisch nicht verantworten kann, erkläre ich ruhig und bestimmt: „Ich verstehe Deine Motivation, aber als Arzt ist meine Priorität deine Gesundheit. Das Risiko für eine bleibende Verletzung ist hier zu hoch.“ Für eine Lehrkraft lässt sich daraus eine ähnliche Haltung ableiten: erklären, welche Beobachtung Anlass zur Sorge gibt und weshalb jetzt eine Unterbrechung und weitere Abklärung erforderlich sind.

Die Begründung sollte sich auf die Situation beziehen. Der Schüler hat nach dem Zusammenstoß benommen gewirkt. Deshalb ist die weitere Teilnahme derzeit nicht vertretbar. Über die genaue Ursache wird anschließend medizinisch entschieden. So bleibt die Erklärung verständlich, ohne Sicherheit vorzutäuschen.

Ebenso wichtig ist, wie Beschwerden im Unterricht grundsätzlich aufgenommen werden. Jugendliche sollten wissen, dass sie Schmerzen, Schwindel oder Unwohlsein mitteilen dürfen. Eine vertrauliche Nachfrage oder ein vereinbartes Handzeichen kann helfen, Beschwerden ohne öffentliche Rechtfertigung anzusprechen. Wer solche Rückmeldungen ermöglichen will, muss sie anschließend ernst nehmen.

Die allgemeine Regel für Unsicherheit

Aus dem Basketballbeispiel lässt sich ein Grundsatz ableiten, der über Kopfverletzungen hinausreicht: Wenn auffällige Beschwerden oder ein Unfall Zweifel an einer sicheren Fortsetzung begründen, wird die Belastung zunächst unterbrochen. Anschließend werden der Zustand beobachtet, Beschwerden erfragt und die passende Hilfe organisiert.

Das gilt beispielsweise auch für Schwindel beim Ausdauerlauf, ungewöhnliche Atemnot oder plötzlich auftretende Schmerzen. Die Lehrkraft muss die Ursache nicht benennen können, bevor sie reagiert. Entscheidend ist, ob die weitere Belastung momentan verantwortet werden kann und ob medizinische Hilfe benötigt wird.

Eine Schutzentscheidung kann Frust auslösen. Der Jugendliche fühlt sich vielleicht schon wieder besser, möchte sein Team unterstützen oder befürchtet, etwas zu verpassen. Diesen Wunsch kann man anerkennen und die Grenze trotzdem vertreten.

Für die mögliche Gehirnerschütterung ist die Konsequenz besonders klar: Bei begründetem Verdacht endet die sportliche Teilnahme für diesen Tag. Allgemeiner bedeutet die Regel, Unsicherheit durch Betreuung, Beobachtung und erforderliche fachliche Hilfe zu bearbeiten. Ein bloßes „Probier noch einmal“ liefert dafür keine verlässliche Grundlage.

Ein Sportkollegium sollte solche Situationen gemeinsam durchspielen. Wer setzt den Notruf ab? Wer beaufsichtigt die Klasse? Wer weist den Rettungsdienst ein? Welche Informationen werden weitergegeben? Materialien zur Gehirnerschütterung bietet unter anderem das Projekt „Schütz deinen Kopf!“, über das die DGUV mit Blick auf den Schulsport informiert. DGUV pluspunkt, CAP: „Schütz deinen Kopf“, 2025

Kehren wir zum Basketballfeld zurück. Der Schüler möchte wieder mitspielen. Die Lehrkraft hat einen Anlass zur Sorge und stoppt seine Teilnahme. Sie kann die Situation erklären, ihn betreuen und die ärztliche Abklärung organisieren. Dafür muss sie noch nicht wissen, wie die Diagnose lautet.

Diese Entscheidung ist ein Teil verantwortlichen Sportunterrichts. Im zweiten Beitrag geht es darum, wie anschließend eine passende Rückkehr gelingt und welche Absprachen die Teilnahme nach Erkrankungen sowie mit Asthma oder Diabetes unterstützen.


Präventionsprojekt

Concussion Awareness Projekt (CAP)

Ein Schulprojekt der ZNS-Stiftung und der Concussion Clinic des LMU Klinikums München.

Mit „Schütz Deinen Kopf!“ lernen Kinder und Lehrkräfte, mögliche Gehirnerschütterungen zu erkennen und nach einem Unfall angemessen zu reagieren.

Für wen?
Vor allem für die Klassen 4–6 und ihre Lehrkräfte; auch für Sportbetreuende und Schulsanitätsdienste.
Was gibt es?
Eine Unterrichtsbox, Lehrfilme und die Lehrkräfteschulung „Train the Teacher“.

Erste Schritte bei Verdacht

  1. Belastung unterbrechen
  2. Beschwerden und Warnzeichen beachten
  3. Ärztlich abklären lassen
  4. Rückkehr medizinisch abstimmen

Bei Verdacht auf Gehirnerschütterung: heute kein Sport. Bei akuten Warnzeichen, etwa Bewusstlosigkeit oder Krampfanfall, sofort 112.

CRT6-Taschenkarte

Deutsch · 2 Seiten · PDF · 514 KB

PDF herunterladen

Das CRT6 hilft beim Erkennen einer möglichen Gehirnerschütterung. Die Diagnose erfolgt ärztlich. Originalfassung der Concussion in Sport Group; deutsche Übersetzung durch BrainCareSwiss, unterstützt durch ZNS-Stiftung und BISp.

20. Oktober: Tag der Gehirnerschütterung.

Frage an die Kolleginnen und Kollegen: Wie sind Betreuung, weitere Aufsicht und medizinische Hilfe bei einem Unfall an Ihrer Sportstätte organisiert? Teilen Sie Ihre Erfahrungen in den Kommentaren.

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Jochen Killer, Facharzt für Innere Medizin/ Rheumatologie

Facharzt für Innere Medizin, Rheumatologie
MVZ Dr. Kretzmann und Kollegen, Dortmund

https://www.dr-kretzmann.de/Ueber-uns/Partner/Jochen-Killer/index.html

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