
Im Sportunterricht geht es – anders als oft laienhaft so verstanden – nicht nur darum, dass eine Bewegung gelingt. Lernende sollen im Laufe ihrer Schulbiografie zunehmend verstehen, warum sie gelingt, unter welchen Bedingungen sie sinnvoll ist und wie sie verbessert werden kann usw. . Dazu beobachten, beschreiben, analysieren und beurteilen sie eigenes und fremdes Bewegungshandeln. Je nach Unterrichtsvorhaben beziehen sie dabei Kenntnisse etwa zu Technik, Taktik, Regeln, Training, Gesundheit, Sicherheit oder sozialem Handeln ein. Beispiele: –> Das KAR-Modell** oder die Thematische Klärung der ––> Einsatzmöglichkeit, Wirksamkeit oder der Grenzen von Feedbackmethoden beim Lernen von Bewegungen.
Die Lehrpläne der Bundesländer ordnen diese Anforderungen unterschiedlich und verwenden dafür verschiedene Kompetenzmodelle und Begriffe. Ein gemeinsamer Grundgedanke lässt sich dennoch erkennen: Die Bewegungspraxis bleibt Ausgangs- und Bezugspunkt des Sportunterrichts. Fachliches Wissen, methodisches Vorgehen und Reflexion dienen dazu, praktische Erfahrungen zu erschließen und das eigene sportliche Handeln selbstständig, verantwortungsvoll und begründet weiterzuentwickeln. Für die gymnasiale Oberstufe wird diese enge Verbindung von Praxis und Theorie auch in den länderübergreifenden Prüfungsanforderungen der Kultusministerkonferenz ausdrücklich hervorgehoben. [Kultusministerkonferenz –>]
Eine länderübergreifende Orientierung bieten bislang die Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Sport. Die derzeit geltende Fassung stammt aus dem Jahr 2017. Die Kultusministerkonferenz hat allerdings beschlossen, die bestehenden Prüfungsanforderungen der Abiturfächer seit 2024 schrittweise zu novellieren und dabei stärker an der Struktur der Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife auszurichten. Wann eine neue Fassung für das Fach Sport vorliegen und welche konkreten Veränderungen sie enthalten wird, ist derzeit öffentlich noch nicht erkennbar. [News Artikel im Magazin –>]
Praxis und Theorie: ein länderübergreifender Grundgedanke
Die Verbindung von Bewegungspraxis, fachlichem Wissen und Reflexion ist kein nordrhein-westfälischer Sonderweg. Die Einheitlichen Prüfungsanforderungen der Kultusministerkonferenz stellen das aktive sportliche Handeln in den Mittelpunkt, verbinden unmittelbare Bewegungserfahrungen aber ausdrücklich mit deren reflexiver Erschließung. Sportliches Handeln soll nicht nur ausgeführt, sondern auch beschrieben, analysiert, begründet und beurteilt werden.
Die von der KMK derzeit geführte EPA Sport trägt die Fassung vom 28. September 2017. Ihre grundlegende inhaltliche Neufassung stammt allerdings aus dem Jahr 2005. Auch die Lehrpläne der Länder greifen die Praxis-Theorie-Verknüpfung auf, verwenden dafür jedoch unterschiedliche Begriffe und Kompetenzmodelle.
Die Bezeichnungen und Kompetenzordnungen unterscheiden sich somit zwischen den Ländern. Der gemeinsame Kern ist jedoch deutlich: Die Bewegungspraxis bleibt – wie bereits oben verdeutlicht – Ausgangs- und Bezugspunkt des Sportunterrichts. Fachwissen, methodisches Vorgehen und Reflexion dienen dazu, sportliches Handeln zu verstehen, weiterzuentwickeln und verantwortlich zu beurteilen.
Wie dieser Grundgedanke im nordrhein-westfälischen Kernlehrplan konkretisiert wird, zeigt die ausführliche Darstellung →
**Das KAR-Modell eignet sich deshalb so gut für die Praxis-Theorie-Verknüpfung, weil es aus der Bewegungspraxis hervorgeht, die Praxis theoretisch erklärt und anschließend wieder auf die Gestaltung und Verbesserung der Praxis zurückwirkt. Es vermeidet sowohl theorieloses Sporttreiben als auch eine vom sportlichen Handeln abgekoppelte „Theorieinsel“.
