Gemeinsamer Rahmen für das Sportabitur
Die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung, kurz EPA, bilden einen gemeinsamen fachlichen Rahmen für die Abiturprüfungen der Länder. Sie legen unter anderem Anforderungen, Anforderungsbereiche, Aufgabenarten und Grundsätze der Bewertung fest.

Die EPA sind allerdings weder ein bundesweiter Lehrplan noch eine vollständig einheitliche Prüfungsordnung. Die Bundesländer konkretisieren die Vorgaben durch eigene Lehrpläne, Prüfungsordnungen, Erlasse und Abiturvorgaben. Unterschiede zwischen den Ländern bleiben deshalb möglich.
Ihre rechtliche und fachliche Bedeutung ist dennoch erheblich: Nach der aktuellen KMK-Oberstufenvereinbarung kann ein Fach grundsätzlich nur dann als Abiturprüfungsfach angeboten werden, wenn dafür ein genehmigter Lehrplan sowie Bildungsstandards oder Einheitliche Prüfungsanforderungen vorliegen.
Warum werden die EPA überarbeitet?
Für Deutsch, Mathematik, die fortgeführten Fremdsprachen sowie die Naturwissenschaften bestehen inzwischen Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife. In diesen Fächern haben die Bildungsstandards die früheren EPA ersetzt.
Im März 2023 entschied die Kultusministerkonferenz jedoch, solche umfassenden Bildungsstandards vorerst auf ausgewählte Kernfächer zu konzentrieren. Für die mehr als 30 übrigen Abiturfächer sollen stattdessen die bestehenden EPA modernisiert werden.
Am 11. September 2024 beschloss die zuständige Amtschefskommission der KMK, diese EPA ab 2024 in einem dreistufigen Verfahren sukzessive zu novellieren. Die neuen Dokumente sollen sich an der Struktur der Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife orientieren. Da die EPA Sport weiterhin in der offiziellen Liste der geltenden Prüfungsanforderungen geführt wird, gehört auch das Fach Sport zu dieser Gruppe.
Die Reform ist damit keine bloße redaktionelle Aktualisierung. Sie soll die Prüfungsanforderungen der Fächer, für die keine eigenen Bildungsstandards entwickelt werden, strukturell modernisieren und besser in das länderübergreifende System der gymnasialen Oberstufe einordnen.
Die besondere Stellung des Faches Sport
Sport kann nach der aktuellen Oberstufenvereinbarung als schriftliches oder mündliches Abiturprüfungsfach zugelassen werden. Bei einer schriftlichen Prüfung handelt es sich um eine besondere Fachprüfung, die auch einen schriftlichen Teil umfasst. Bei einer mündlichen Prüfung besteht die Fachprüfung aus einem fachpraktischen und einem mündlichen Teil.
Damit wird die Besonderheit des Faches deutlich: Das Fach Sport und seine Abiturprüfung sind weder ein reiner Wissenstest noch ausschließlich eine Prüfung körperlicher Leistungsfähigkeit. Bewegungskönnen, Fachwissen, methodisches Arbeiten und Reflexion werden dort komplex miteinander verbunden. Ebenso gilt auch der wissenschaftspropädeutische Anspruch der gymnasialen Oberstufe für das Fach Sport. Die bisherige EPA unterscheidet zwischen einer wissenschaftspropädeutisch orientierten Grundbildung und einer vertieften, reflektierten Arbeit auf erhöhtem Anforderungsniveau. (Kultusministerkonferenz)
Die geltende EPA Sport stammt im Kern aus dem Jahr 2005
Die derzeit gültige EPA Sport trägt die Bezeichnung: „Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Dezember 1989 in der Fassung vom 28. September 2017„. Diese Datierung kann jedoch über die tatsächliche Aktualität hinwegtäuschen. Die grundlegende Neufassung stammt aus dem Jahr 2005. Die Änderung von 2017 betraf nach dem ausdrücklichen Hinweis im Dokument lediglich einen einzelnen Abschnitt zur Bewertung der sportpraktischen Prüfungsleistungen. Der gemeinsame Rahmen des Sportabiturs basiert damit in wesentlichen Teilen auf einem inzwischen mehr als 20 Jahre alten Dokument.
Praxis und Theorie bilden eine Einheit
Inhaltlich enthält die bisherige EPA bereits Grundsätze, die weiterhin zentral erscheinen. Im Mittelpunkt steht das aktive sportliche Handeln. Bewegungserfahrungen sollen jedoch reflexiv erschlossen und mit fachlichem Wissen verbunden werden. Die EPA fordert deshalb eine enge Praxis-Theorie-Verknüpfung. Neben der Leistung werden ausdrücklich weitere Perspektiven wie Gesundheit, Kooperation und Wahrnehmung einbezogen. Sportliche Fertigkeiten sollen nicht isoliert geprüft, sondern auch beschrieben, analysiert, begründet und im gesellschaftlichen Zusammenhang reflektiert werden. (Kultusministerkonferenz)
Die Prüfung wird dabei durch die drei bekannten Anforderungsbereiche gegliedert:
| Anforderungsbereich | Schwerpunkt |
|---|---|
| AFB I | Bekanntes wiedergeben, Fachbegriffe verwenden und eingeübte Fertigkeiten demonstrieren |
| AFB II | Kenntnisse und Verfahren selbstständig anwenden und auf vergleichbare neue Situationen übertragen |
| AFB III | Komplexe Problemstellungen bearbeiten, begründete Lösungen entwickeln, bewerten und urteilen |
Sportbezogene Beispiele reichen von der fachgerechten Beschreibung einer Bewegung über die Analyse physiologischer Daten und die Übertragung methodischer Maßnahmen bis zum Entwurf eines Trainingsplans oder zur begründeten Bewertung gesellschaftlicher Entwicklungen im Sport. (Kultusministerkonferenz).
Eine wichtige Präzisierung betrifft den Anforderungsbereich III: Kann dieser in der sportpraktischen Prüfung nicht angemessen erfasst werden, muss er nach der geltenden EPA im theoretischen Prüfungsteil berücksichtigt werden. Das bedeutet nicht, dass schwache praktische Leistungen durch Theorie ausgeglichen werden sollen. Vielmehr muss die gesamte Prüfung auch anspruchsvolle Reflexions- und Urteilsleistungen enthalten. (Kultusministerkonferenz)
Was über die neue EPA Sport noch nicht bekannt ist
Bislang wurden keine sportbezogenen Entwürfe oder Eckpunkte veröffentlicht. Offen ist insbesondere:
- In welcher der drei Bearbeitungsstufen Sport behandelt wird.
- Wann eine neue EPA Sport beschlossen werden soll.
- Welche Kompetenzbereiche verwendet werden.
- Ob Prüfungsformen oder Bewertungsgrundsätze verändert werden.
- Wann neue Vorgaben durch die Länder umgesetzt würden.
Aussagen über eine verbindliche Einführung von Videoanalysen, digitalen Leistungsmessungen, Portfolios, KI-Anwendungen oder bundesweit angeglichene Praxis-Theorie-Gewichtungen sind daher derzeit nicht belegt.
Was bedeutet die Novellierung für Schulen?
Aktuell ergeben sich keine Änderungen. Maßgeblich bleiben die geltende EPA Sport sowie die jeweiligen Lehrpläne, Prüfungsordnungen und Abiturvorgaben der Bundesländer. Auch nach der Verabschiedung einer neuen EPA wären konkrete Auswirkungen nicht automatisch sofort wirksam. Die Länder müssten die neuen gemeinsamen Anforderungen zunächst in ihre eigenen Regelungen übertragen.
Die Novellierung ist dennoch bedeutsam: Erstmals seit der grundlegenden Neufassung von 2005 wird der gemeinsame länderübergreifende Rahmen für das Abiturfach Sport umfassend neu bearbeitet. Welche Veränderungen daraus folgen, lässt sich erst beurteilen, wenn die KMK einen Entwurf oder verbindliche fachbezogene Informationen veröffentlicht. Sobald es diesbezüglich Neuigkeiten gibt, werden wir sie hier auf sportunterricht.eu informieren.
Amtliche Quellen
- Kultusministerkonferenz: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Sport.
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Dezember 1989 in der Fassung vom 28. September 2017. Die grundlegende Neufassung stammt vom 10. Februar 2005; die Änderung von 2017 betrifft laut Dokument lediglich Ziffer 3.2.5.
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1989/1989_12_01-EPA-Sport.pdf - Kultusministerkonferenz: Politische Vorhaben zur „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“.
Bericht vom 13. Dezember 2024. Auf Seite 30 wird der Beschluss vom 11. September 2024 dokumentiert, nach dem die EPA für mehr als 30 Fächer seit 2024 in einem dreistufigen Verfahren sukzessive novelliert werden. Die neuen EPA sollen sich an der Struktur der Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife orientieren.
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2024/2024_12_13-Bericht-Umsetzung-politischer-Vorhaben.pdf - Kultusministerkonferenz: Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung.
Beschluss vom 7. Juli 1972 in der Fassung vom 6. Juni 2024. Die Vereinbarung regelt den länderübergreifenden Rahmen der gymnasialen Oberstufe. Sie bestimmt unter anderem, unter welchen Voraussetzungen ein Fach Abiturprüfungsfach sein kann und wie schriftliche beziehungsweise mündliche Prüfungen im Fach Sport grundsätzlich aufgebaut sind.
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1972/1972_07_07-VB-gymnasiale-Oberstufe-Abiturpruefung.pdf - Kultusministerkonferenz: Übersicht der Beschlüsse und Veröffentlichungen zur Allgemeinen Bildung.
Die amtliche Übersicht führt die derzeit gültige EPA Sport weiterhin als Beschluss vom 1. Dezember 1989 in der Fassung vom 28. September 2017. Sie zeigt zugleich, welche früheren EPA bereits durch Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife abgelöst wurden.
https://www.kmk.org/downloads-dokumente/beschluesse-und-veroeffentlichungen/bildung-/-schule/allgemeine-bildung.html
Alle Internetquellen zuletzt abgerufen am 02. Juli 2026.
